Rahmenbedingungen

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dazu, gemeinsam über eine weitere Zusammenarbeit zu entscheiden. Es dauert 50 Minuten und ist kostenpflichtig.

Status „in Ausbildung unter Supervision“

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision befinde ich mich im letzten Abschnitt meiner psychotherapeutischen Ausbildung. Dies bedeutet, dass ich verpflichtet bin, den Therapieprozess im Rahmen von regelmäßigen Supervisionseinheiten mit erfahrenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu reflektieren. Dies erfolgt im Sinne der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht in anonymisierter Form.

Verschwiegenheitspflicht

In meiner Tätigkeit unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, welche im § 15 des Psychotherapiegesetzes verankert ist. Dies bedeutet, dass ich grundsätzlich dazu verpflichtet bin, über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten Inhalte zu schweigen. Das betrifft alle Inhalte, auch schriftliche Aufzeichnungen. Dies gilt auch nach Beendigung einer Psychotherapie.

Absageregelung

Eine vereinbarte Therapiestunde ist 48 Stunden im Voraus abzusagen, ansonsten ist sie kostenpflichtig. Dies gilt auch im Fall einer akuten Erkrankung.

Honorar

Eine Psychotherapiestunde dauert 50 Minuten und kostet 90€.

Bei nachweislich geringem Einkommen biete ich auch ein Kontingent von Plätzen zum Sozialtarif an. Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der Verfügbarkeit.